Benutzung einer Landesbibliothek
EINLEITUNG
Zum Entleihen von Büchern oder anderen Medien aus einer Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Auskünfte über Ausleihbedingungen und Voraussetzungen zum Erhalt eines Bibliotheksausweises erhalten Sie direkt bei den Landesbibliotheken.
Die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung zur Benutzung einer Landesbibliothek sind in der Benutzungsordnung der jeweiligen Landesbibliothek geregelt. Die Benutzungsordnung kann auf der Homepage der jeweiligen Landesbibliothek eingesehen werden.
ABLAUF
Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises müssen Sie grundsätzlich persönlich die Bibliothek besuchen.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt und alle Online-Kataloge somit weltweit zugänglich.
UNTERLAGEN
für den Erhalt des Bibliotheksausweises:
- Nachweis des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebestätigung
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Minderjährige: zusätzlich
- Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
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Ausländer: zusätzlich
- Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist
Für Bürger der Europäischen Union ist die Aufenthaltsgenehmigung nicht erforderlich.
- Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist
Es können auch in Baden-Württemberg nicht wohnende beziehungweise erwerbstätige Personen zur Benutzung zugelassen werden. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.
KOSTEN
Die Benutzung der Landesbibliotheken, die Ausstellung des Bibliotheksausweises, die Ausleihe und die Einsichtnahme in Medien sind kostenlos. Für Mahnungen und Sonderleistungen werden nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes Gebühren erhoben.